Kosten für elektrische Leistung werden in den folgenden beiden Positionen verrechnet:

Netznutzung und Netzbereitstellung

Beide Positionen werden von der E-Control für jeden Netzbetreiber und jede Netzebene vorgegeben und jährlich angepasst (Systemnutzungstarife E-Control). Das heißt, diese sind nicht verhandelbar und liegen 2023 im Beispiel Netzgebiet der Kelag wie folgt:

NETZBEREITSTELLUNGSENTGELT

Das Netzbereitstellungsentgelt ist als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau der einzelnen Netzebenen, die für die Netznutzung im vereinbarten Ausmaß tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu leisten.

Überschreiten Sie diese gekaufte Netzbereitstellungsleistung wird der Netzbetreiber an Sie herantreten und zum Nachkauf der Differenz auffordern. Als Basis für die Berechnung der Netzbereitstellungsleistung wird in Österreich der Mittelwert aus den drei höchsten Monatsspitzen herangezogen.

Beispiel Netzebene 7 (Ortsnetz) im Netzgebiet der Kelag

Netzbereitstellungsentgelt je Kilowatt (kW): 239,15 EUR

NETZNUTZUNGSENTGELT

Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten. Das Netznutzungsentgelt für Leistung „LP“ wird in Euro und Jahr vorgegeben.

Beispiel Netzebene 7 (Ortsnetz) im Netzgebiet der Kelag

Leistungspreis pro Kilowatt (kW) und Jahr: 79,80 EUR